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Die Abbildung der Mehrwertsteuer in daylight geschieht auf zwei Ebenen. Einerseits dem Mehrwertsteuersatz (Bezeichnung der Mehrwertsteuer), andererseits dem Mehrwertsteuerwert (effektiver Prozentsatz). 

Folgende zwei Fälle werden hier aufgezeigt:

  • Erstellen eines neuen Mehrwertsteuersatzes
  • Änderung des Wertes bei einem bestehenden Mehrwertsteuersatz

Der zweiter Fall funktioniert in daylight so ab Version 1.5.1 und zum Teil pro Kunde in früheren Versionen. Kontaktieren Sie uns, wenn sie die Änderung benötigen oder Fragen haben.

Erstellen eines neuen Mehrwertsteuersatzes

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Auszuführende Schritte:
  1. Im Hauptmenu den Punkt "Stammdaten" wählen
  2. Unter "Fakturierung" den Punkt "Mehrwertsteuersätze" wählen
  3. Über die Schaltfläche einen neuen Satz generieren
  4. Bezeichnung des Satzes eingeben und speichern

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Auszuführende Schritte:
  1. Neu erstellten Mehrwertsteuersatz anwählen
  2. Über die Schaltfläche einen neuen Mehrwertsteuerwert erfassen
  3. Den Satz in % eingeben und speichern

Änderung des Wertes bei einem bestehenden Mehrwertsteuersatz

Ändert z.B. der Normalsatz von 8% 9% auf 7.7%10%, so kann dies in daylight über einen zusätzlichen Mehrwertsteuerwert abgebildet werden.

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Auszuführende Schritte:
  1. Anzupassenden Mehrwertsteuersatz Bestehenden Mehrwertsteuerwert anwählen
  2. Aktiv bis auf das letzte aktive Datum dieses Wertes setzen
  3. Über die Schaltfläche einen neuen Mehrwertsteuerwert erfassen
  4. Den neuen Satz in % eingeben, Aktiv von auf das gewünschte Aktivierungsdatum setzen und speichern

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...

  1. Bestehenden Mehrwertsteuerwert anwählen
  2. Aktiv bis auf das letzte aktive Datum dieses Wertes setzen

Ermittlung des gültigen Mehrwertsteuerwertes

Für die Ermittlung des korrekten Mehrwertsteuerwertes in daylight ist der Beginn der erbrachten Leistung relevant. Das Leistungsdatum findet sich auf der Rechnung und wird in daylight folgendermassen ermittelt:

...

Bei der Erstellung der Rechnung wird also der Leistungszeitraum berechnet. Aufgrund des 'Datum Leistung von' wird nun der korrekte Mehrwertsteuerwert ermittelt.

Beispiel: 

Der Normalsatz der MWSt wird wie oben beschrieben angepasst (Satz 8% gültig bis 31.12.2017, Satz 7.7% gültig ab 01.01.2018).

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