Die Abbildung der Mehrwertsteuer in daylight geschieht auf zwei Ebenen. Einerseits dem Mehrwertsteuersatz (Bezeichnung der Mehrwertsteuer), andererseits dem Mehrwertsteuerwert (effektiver Prozentsatz).
Folgende zwei Fälle werden hier aufgezeigt:
Der zweiter Fall funktioniert in daylight so ab Version 1.5.1 und zum Teil pro Kunde in früheren Versionen. Kontaktieren Sie uns, wenn sie die Änderung benötigen oder Fragen haben.
Erstellen eines neuen Mehrwertsteuersatzes
Auszuführende Schritte:
- Im Hauptmenu den Punkt "Stammdaten" wählen
- Unter "Fakturierung" den Punkt "Mehrwertsteuersätze" wählen
- Über die Schaltfläche einen neuen Satz generieren
- Bezeichnung des Satzes eingeben und speichern
Auszuführende Schritte:
- Neu erstellten Mehrwertsteuersatz anwählen
- Über die Schaltfläche einen neuen Mehrwertsteuerwert erfassen
- Den Satz in % eingeben und speichern
Änderung des Wertes bei einem bestehenden Mehrwertsteuersatz
Ändert z.B. der Normalsatz von 8% auf 7.7%, so kann dies in daylight über einen zusätzlichen Mehrwertsteuerwert abgebildet werden.
Auszuführende Schritte:
- Anzupassenden Mehrwertsteuersatz anwählen
- Über die Schaltfläche einen neuen Mehrwertsteuerwert erfassen
- Den neuen Satz in % eingeben, Aktiv von auf das gewünschte Aktivierungsdatum setzen und speichern
Auszuführende Schritte:
- Bestehenden Mehrwertsteuerwert anwählen
- Aktiv bis auf das letzte aktive Datum dieses Wertes setzen
Ermittlung des gültigen Mehrwertsteuerwertes
Für die Ermittlung des korrekten Mehrwertsteuerwertes in daylight ist der Beginn der erbrachten Leistung relevant. Das Leistungsdatum findet sich auf der Rechnung und wird in daylight folgendermassen ermittelt:
- Wird eine Anmeldung verrechnete, so wird das Startdatum des Anlasses als 'Datum Leistung von' und das Enddatum als 'Datum Leistung Bis' in die Rechnung übernommen.
- Ist auf dem Anlass nur das Startdatum gesetzt wird dieses als Start- und Enddatum der Leistung übernommen.
- Ist auf dem Anlass nur das Enddatum gesetzt, wird das bei der Rechnungserstellung gewählte Rechnungsdatum als Leistungszeitraum übernommen.
- Ist auf dem Anlass kein Start- und Enddatum gesetzt wird das bei der Rechnungserstellung gewählte Rechnungsdatum als Leistungszeitraum übernommen.
- Wird keine Anmeldung verrechnet sondern z.B. eine Artikelbestellung verrechnet, so wird das bei der Rechnungserstellung gewählte Rechnungsdatum als Leistungszeitraum übernommen.
Bei der Erstellung der Rechnung wird also der Leistungszeitraum berechnet. Aufgrund des 'Datum Leistung von' wird nun der korrekte Mehrwertsteuerwert ermittelt.
Beispiel:
Der Normalsatz der MWSt wird wie oben beschrieben angepasst (Satz 8% gültig bis 31.12.2017, Satz 7.7% gültig ab 01.01.2018).
Erstellen Sie für einen Anlass mit Startdatum 15.01.2018 eine Rechnung mit Rechnungsdatum 15.12.2017, so wird 7.7% MWSt verrechnet, da die erbrachte Leistung am 15.01.2018 startet.
Erstellen Sie für einen Anlass, welcher am 17.12.2017 stattfand die Rechnung erst am 07.01.2018 mit Rechnungsdatum 07.01.2018, so wirde 8% MWSt verrechnet, da die erbrachte Leistung noch im Jahr 2017 stattfand.