Personenverbindungen
Generelle Informationen
Hier erfassen Sie Personenverbindungen. Es gibt typischerweise zwei Anwendungsformen der Personenverbindungen:
- Eine natürliche Person wird mit einer Organisation verbunden um ein Arbeitsverhältnis abzubilden
- Zwei natürliche Personen werden miteinander Verbunden um ein Verhältnis z.B. zwischen Kind und Eltern (gesetzliche Vertretung) oder Lehrling und Ausbildner abzubilden.
In daylight wird bei Personenverbindungen jeweils von einem "Chef" und einem "Mitglied" gesprochen. Als Ausgangspunkt für die Erstellung einer Personenverbindung muss immer der "Chef" gewählt werden.
Bei Fall 1 wäre das die Organisation, bei Fall 2 der Elternteil bzw. der Ausbildner.
Navigation
Hauptbild -> Adressen -> Personen -> entsprechende Person -> Personenverbindungen
Neue Verbindung erstellen
Auszuführende Schritte:
- Wählen Sie die Person/Firma welche "Chef" der Personenverbindung sein soll
- Wählen Sie Funktion 'Personenverbindung(en) erstellen' im Funktionsbrowser rechts
- Klicken Sie in das leere Feld, es erscheint die Personenliste. Mit Drag&Drop selektieren Sie die zu verknüpfende Person (es können auch mehrere gleichzeitig selektiert werden) und ziehen Sie diese in das leere Feld.
- Wählen Sie den Verbindungstyp aus der Werteliste
- Bestätigen Sie die Erstellung der Verbindung
Zusätzliche Information
Die Verbindungstypen können kundenspezifsch erweitert werden. Bitte beachten Sie hierzu die Seite: Personen-Verbindungstypen
Spezialfall Arbeitsverhältnis
Wird über eine Personenverbindung ein Arbeitsverhältnis erstellt werden alle Postadressen welche auf der Organisation erfasst sind als verknüpfte Adressen auf der Privatperson angezeigt, gekennzeichnet mit einem V.
Organisation
- Die Organisation hat eine Postadresse
- Die Organisation hat einen verknüpften Arbeitnehmer
Privatperson
- Die Privatperson hat die Postadresse der Organisation als verknüpfte Adresse zur Verfügung. Diese kann auch als Korrespondenz- oder Rechnungsadresse markiert werden.
- Die Privatperson hat eine Verknüpfung auf den Arbeitgeber.